„Werden die Kosten von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen?“

Die Kosten für Coaching werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da Einzelcoaching - dies zu Recht - nicht als medizinische Leistung gilt und somit eine sog. Selbstzahlerleistung ist.

Bei privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen kann es sich jedoch lohnen, einmal nachzufragen.

Es gibt einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen, die insoweit teilweise mehr Spielraum bieten und bestimmte Coaching-Leistungen im Rahmen bestimmter Tarife oder Pakete anbieten. In diesem Fall sollten sich Klienten im Vorfeld beim Versicherer informieren, welche Leistungen genau übernommen werden und welche Bedingungen dafür gelten.

Wie verhält es sich mit Führungskräfte-Coachings?

Es ist im Bereich des Führungskräfte-Coachings nicht unüblich, dass Unternehmen in die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeitenden investieren und die Kosten ganz oder im Rahmen eines bestimmten Budgets übernehmen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann klären, ob dort entsprechende Möglichkeiten bestehen.

Unsere Grundsätze bei arbeitgeberfinanziertem Coaching

Auch wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt, gelten für uns unverhandelbare Vertraulichkeitsgrundsätze:

Unser Klient entscheidet allein, ob und genau welche Erkenntnisse oder Entwicklungen er selbst seinem Arbeitgeber mitteilen möchten.

Was der Arbeitgeber von uns erwarten kann

Wir geben Transparenz über den Rahmen:

Was der Arbeitgeber nicht von uns erwarten kann:

Vertragsgestaltung für maximale Sicherheit

Bei arbeitgeberfinanziertem Coaching erstellen wir zwei getrennte Vereinbarungen:

Eine Vereinbarung mit dem Unternehmen

Coaching-Vertrag mit der Führungskraft

Unsere Haltung ist klar:

Ein wirksames Coaching braucht einen geschützten Raum. Nur wenn unsere Klienten sich sicher fühlen, können und wollen sie offen reflektieren und echte Entwicklungsschritte gehen.

Deshalb gilt: Im Zweifelsfall entscheiden wir immer zugunsten der Vertraulichkeit unseres Klienten. Dessen Entwicklung und sein Vertrauen stehen immer im Mittelpunkt - unabhängig davon, wer die Rechnung bezahlt.

Steuerliche Absetzbarkeit

Coaching, das beruflich genutzt wird, kann unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ein Steuerberater kann hierzu individuelle Beratung bieten.

Bereit für den nächsten Schritt?

Ein unverbindliches Erstgespräch bietet die Möglichkeit, uns erst einmal kennenzulernen.
Ganz entspannt. Ganz persönlich. Ganz individuell.

Wichtiger Hinweis:
Wenn es „einem/der Klient“ etc. heißt, so dient dies der besseren Lesbarkeit und umfasst damit selbstverständlich auch weibliche und diverse Klienten.

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