„Werden die Kosten von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen?“
Die Kosten für Coaching werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, da Einzelcoaching - dies zu Recht - nicht als medizinische Leistung gilt und somit eine sog. Selbstzahlerleistung ist.
Bei privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen kann es sich jedoch lohnen, einmal nachzufragen.
Es gibt einige private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen, die insoweit teilweise mehr Spielraum bieten und bestimmte Coaching-Leistungen im Rahmen bestimmter Tarife oder Pakete anbieten. In diesem Fall sollten sich Klienten im Vorfeld beim Versicherer informieren, welche Leistungen genau übernommen werden und welche Bedingungen dafür gelten.
Wie verhält es sich mit Führungskräfte-Coachings?
Es ist im Bereich des Führungskräfte-Coachings nicht unüblich, dass Unternehmen in die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeitenden investieren und die Kosten ganz oder im Rahmen eines bestimmten Budgets übernehmen. Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber kann klären, ob dort entsprechende Möglichkeiten bestehen.
Unsere Grundsätze bei arbeitgeberfinanziertem Coaching
Auch wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt, gelten für uns unverhandelbare Vertraulichkeitsgrundsätze:
- Keine Weitergabe von Gesprächsinhalten - Was besprochen wird, bleibt zwischen Coach und Klient
- Keine Berichterstattung über konkrete Ergebnisse - Der Arbeitgeber erhält keine Details zur individuellen persönlichen Entwicklung
- Schutz der Privatsphäre - Persönliche Themen, Herausforderungen oder Zweifel werden nicht kommuniziert
Unser Klient entscheidet allein, ob und genau welche Erkenntnisse oder Entwicklungen er selbst seinem Arbeitgeber mitteilen möchten.
Was der Arbeitgeber von uns erwarten kann
Wir geben Transparenz über den Rahmen:
- Bestätigung der Termine und deren Wahrnehmung
- Allgemeine Information über Coaching-Themen (z.B. "Führungskompetenzen", "Kommunikation")
- Rückmeldung zum Coaching-Verlauf auf allgemeiner Ebene
Vertragsgestaltung für maximale Sicherheit
Bei arbeitgeberfinanziertem Coaching erstellen wir zwei getrennte Vereinbarungen:
Unsere Haltung ist klar:
Ein wirksames Coaching braucht einen geschützten Raum. Nur wenn unsere Klienten sich sicher fühlen, können und wollen sie offen reflektieren und echte Entwicklungsschritte gehen.
Deshalb gilt: Im Zweifelsfall entscheiden wir immer zugunsten der Vertraulichkeit unseres Klienten. Dessen Entwicklung und sein Vertrauen stehen immer im Mittelpunkt - unabhängig davon, wer die Rechnung bezahlt.
Steuerliche Absetzbarkeit
Coaching, das beruflich genutzt wird, kann unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Ein Steuerberater kann hierzu individuelle Beratung bieten.